Gemäss der revidierten Verordnung über den Tabakpräventionsfonds erhalten die Kantone neu Pauschalbeiträge für kantonale Programme. Gesuche um Pauschalbeiträge müssen jeweils bis zum 30. Juni eingereicht werden.
Die kantonalen Pauschalbeiträge können bis zu 15% der Einnahmen des Tabakpräventionsfonds ausmachen. Sie werden nach einem fixen Schlüssel berechnet, der in der Verordnung abgebildet ist. Wenn einige Kantone kein Gesuch stellen, erhöht sich der Anteil der gesuchstellenden Kantone.