Entscheidet der Tabakpräventionsfonds aufgrund der Ergebnisse der Gesuchsbeurteilung, ein Projekt finanziell zu unterstützen, stellt die Geschäftsstelle TPF der für das Projekt verantwortlichen Person oder Institution eine Verfügung aus. Die Verfügung basiert auf dem Gesuch und regelt Finanzierung, Leistungen und Fälligkeiten. Die im Gesuch gesetzten Meilensteine gelten verbindlich. Zahlungen sind immer an die Erreichung mindestens eines Zwischenziels gebunden. Durch die Überprüfung der Meilensteine (Controlling) wird sichergestellt, dass die vereinbarten Leistungsergebnisse und Zwischenziele eingehalten werden.
Ein Teil des verfügten Betrags wird erst nach Abschluss des Projekts ausbezahlt. Voraussetzungen für diese Schlusszahlung sind der Schlussbericht und die Schlussabrechnung, die von der Geschäftsstelle genehmigt werden müssen.