Projektdurchführung und Projektabschluss

Entscheidet der Tabakpräventionsfonds aufgrund der Ergebnisse der Gesuchsbeurteilung, ein Projekt finanziell zu unterstützen, stellt die Geschäftsstelle TPF der für das Projekt verantwortlichen Person oder Institution eine Verfügung aus. Die Verfügung basiert auf dem Gesuch und regelt Finanzierung, Leistungen und Fälligkeiten. Die im Gesuch gesetzten Meilensteine gelten verbindlich. Zahlungen sind immer an die Erreichung mindestens eines Zwischenziels gebunden. Durch die Überprüfung der Meilensteine (Controlling) wird sichergestellt, dass die vereinbarten Leistungsergebnisse und Zwischenziele eingehalten werden.

Ein Teil des verfügten Betrags wird erst nach Abschluss des Projekts ausbezahlt. Voraussetzungen für diese Schlusszahlung sind der Schlussbericht und die Schlussabrechnung, die von der Geschäftsstelle genehmigt werden müssen.


Projektabschluss

Zum erfolgreichen Projektabschluss gehört die Erstellung eines Schlussberichts und einer Schlussabrechnung:

  • Erläuterungen zu Schlussbericht und -abrechnung herunterladen, durchlesen; Formulare herunterladen und ausfüllen (vgl. Rubrik Formulare).
  • Elektronische Version des Schlussberichts im Word-Format und als eingescanntes, unterschriebenes PDF-Dokument an die Geschäftsstelle mailen.
  • Sie erhalten ein kurzes Feedback; falls nötig kann damit eine Aufforderung zur Überarbeitung verbunden sein.
  • Nach Genehmigung der Abschlussdokumente durch die Geschäftsstelle wird die Schlusszahlung ausgelöst.

Letzte Änderung 14.09.2021

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Kontakt

Tabakpräventionsfonds TPF c/o Bundesamt für Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern

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