Tabakkonsumregelung auf Pausenplätzen
Im Rahmen des Tabakpräventionsprogramms 2012-2015 regelt der Kanton Uri den Tabakkonsum in den Schulhäusern und auf den Pausenplätzen neu. Durch die Anpassung der Pausenplatzordnung wird auch der Konsum von Schnupftabak und Snus als Formen des Tabakkonsums geregelt.
In einem ersten Schritt wird eine Datenerhebung zum Konsum von Schnupftabak und Snus bei Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen des Kantons Uri durchgeführt. Ziel der Erhebung ist es, die auf Beobachtungen basierende Annahme, dass schnupfen und „snusen“ gerade bei Jugendlichen immer beliebter wird, zu bestätigen oder zu entkräften.
Mit der Anpassung der Pausenplatzregelung soll ein mögliches Snus- und Schnupfverbot umgesetzt werden. Die Schule definiert griffige Regeln bezüglich Suchtmittelkonsum im Schulrahmen sowie Sanktionen und Massnahmen bei Regelverstössen.
Idealerweise kann das Projekt in Zusammenarbeit mit der Bildungs- und Kulturdirektion in allen Schulen des Kantons gleichzeitig und flächendeckend umgesetzt werden. Die Regelung des Tabakkonsums auf dem Pausenplatz verhindert auch, dass sich tabakkonsumierende Peer Groups auf dem Schulgelände aufhalten.
Trägerschaft
- Gesundheitsförderung Uri
Liste nationale Massnahmen
- Nein
Förderbereiche
- Prävention des Einstiegs
- Ausstieg aus dem Konsum
Sprachregionen
- Deutsche Schweiz
Finanzierungsdauer
15.06.2012 bis 31.12.2015
Finanzielle Unterstützung durch den TPF
12 000 Franken
Teilfinanzierung
Kontakt
Gesundheitsförderung Uri Kantonale Fachstelle für Prävention
Markus Fehlmann
Gemeindehausplatz 2
6460 Altdorf
info@gesundheitsfoerderung-uri.ch
Downloads
Schlussbericht - Tabakkonsumregelung auf Pausenplätzen (PDF, 16.10.2017, 183.8 kBMb)Links
Tabakpräventionsprogramm Kanton Uri 2012-2015