Ihre Projektidee
Organisationen und Personen können beim Tabakpräventionsfonds finanzielle Unterstützung für Ihre Präventions- und Forschungsprojekte beantragen.

20–30% der jährlichen Beiträge sind für Tabakpräventionsprojekte im Bereich Sport und Bewegung reserviert. Personen und Organisationen, die eine Interessensbindung mit der Tabak- und Nikotinbranche haben, können vom TPF nicht unterstützt werden.
Finanzielle Leistungen werden an Projekte gewährt, die:
- dem Zweck des Fonds entsprechen;
- wirtschaftlich und nachhaltig sind;
- einen Beitrag zur Strategie des Tabakpräventionsfonds leisten;
- voraussichtlich eine hohe Wirksamkeit haben (Evidenzbasierung);
- den anerkannten Qualitätsstandards für die Präventionsarbeit entsprechen; und
- einem Controlling unterliegen und evaluiert werden.
Prozess und Termine
Die Termine für die Einreichung von Finanzierungsgesuchen sind: 28. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November.
Bis zum jeweiligen Einreichungstermin können Sie Gesuche nach erfolgtem Finanzierungs- und Strategiecheck laufend einreichen. Der Tabakpräventionsfonds (TPF) teilt den Entscheid ausschliesslich schriftlich mit.
Der Prozess läuft für die Gesuchstellenden wie folgt ab:
- Sie reichen einen Finanzierungs- und Strategiecheck mittels Formular ein. Sie erhalten anschliessend von der Geschäftsstelle des TPF eine Einschätzung zu Ihrem Projekt.
- Sie lassen sich von der Beratungsstelle für Chancengleichheit beraten. Von der Beratungsstelle erhalten Sie eine schriftiliche Rückmeldung.
- Sie senden Ihr Gesuch an die Geschäftsstelle des TPF per E-Mail. Nach der formalen und inhaltlichen Prüfung des Gesuchs erhalten Sie den schriftlichen Entscheid.
1. Finanzierungs- und Strategiecheck
Möchten Sie Ihr Projekt finanzieren lassen? Als erstes müssen Sie ein Finanzierungs- und Strategiecheck einreichen. Senden Sie Ihre Projektidee mittels Formular an den Tabakpräventionsfonds (TPF).
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Die Bearbeitung Ihres Gesuchs dauert rund drei Wochen. Anschliessend erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung der Geschäftsstelle des TPF. Wenn Sie Ihre Gesuchsidee weiterverfolgen wollen, nehmen Sie mit der Beratungsstelle für Chancengleichkeit Kontakt auf.
2. Beratungsstelle Chancengleichheit
Wer beim Tabakpräventionsfonds (TPF) ein Gesuch stellt, erhält Unterstützung von der Beratungsstelle Chancengleichheit. Diese wird vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) betrieben. Die Beratungsstelle ist eine Dienstleistung für die Gesuchstellenden, um in ihren Projekten die Chancengleichheit besser zu berücksichtigen. Den Gesuchstellenden entstehen keine Kosten.
Die Konsultation durch die Beratungsstelle ist für Gesuchstellende obligatorisch. Für Kantone ist die Beratungsstelle eine empfohlene Dienstleistung. Bitte beachten Sie, dass der Beratungsprozess ab dem Erstkontakt etwa 6 bis 7 Wochen dauert. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Schweizerischen Roten Kreuzes.
3. Gesuchseingabe
Möchten Sie Ihr Projekt finanzieren lassen? Haben Sie bereits eine Rückmeldung zum Finanzierungs- und Strategiecheks von der Geschäftsstelle des TPF sowie der Beratunsstelle Chancengleichheit erhalten? Dann senden Sie Ihr Gesuch mittels Formular an den Tabakpräventionsfonds (TPF).
Unklare oder unvollständige Gesuche werden zur Ergänzung oder Anpassung an die Gesuchsstellenden zurückgewiesen.
Gesuchsbeurteilung
Nach der Eingabe wird geprüft, ob die eingereichten Gesuche formal und inhaltlich den Anforderungen des Tabakpräventionsfonds (TPF) genügen. Jedes Gesuch wird dabei von verschiedenen Personen und Institutionen begutachtet.
Formale Vorprüfung:
Die Geschäftsstelle prüft jedes eingegangene Gesuch hinsichtlich der folgenden Kriterien:
- Ist der/die Gesuchsteller/in unterstützungsberechtigt?
- Entspricht das Projekt dem Zweck des TPF?
- Ist das Gesuch fristgerecht eingetroffen, korrekt und vollständig (siehe Vorgaben im Gesuchsformular)?
Inhaltliche Begutachtung und Entscheid:
Formal korrekte Gesuche werden inhaltlich begutachtet. Dies geschieht sowohl durch die TPF-Geschäftsstelle als auch durch die Fachkommission. Zusätzlich können Gutachten von externen Expertinnen oder Experten eingeholt werden. Zu Gesuchen im Bereich Sport und Bewegung nimmt ausserdem das Bundesamt für Sport (BASPO) Stellung. Bei Gesuchen aus dem Bereich der obligatorischen Schule werden die Kantone konsultiert.
Bei der Begutachtung werden die im Gesuchsformular aufgeführten Kategorien beurteilt. Die Gesuche und Gutachten werden der Fachkommission vorgelegt. Die Fachkommission gibt Empfehlungen zur Annahme oder Ablehnung der Gesuche an die Geschäftsstelle TPF ab; diese entscheidet über Annahme oder Ablehnung der Gesuche und macht gegebenenfalls Auflagen.
Projektdurchführung und Projektabschluss
Hier finden Sie die Formulare für den Zwischenbericht beziehungsweise für den Schlussbericht Ihres Projekts. Bitte reichen Sie alle Formulare in elektronischer Form als PDF und Word-Dokument ein.