Die Fachkommission TPF
Die Fachkommission für den Tabakpräventionsfonds (TPF) ist eine Verwaltungskommission. Ihr Auftrag ist in der TPF-Verordnung festgelegt. Sie prüft die eingegangenen Finanzierungsgesuche und gibt Empfehlungen an die Geschäftsstelle TPF ab. Die Geschäftsstelle entscheidet über die Vergabe der Finanzhilfe. Besteht bei einem Gesuch ein Interessenskonflikt, gilt für das betroffene Kommissionsmitglied ein Ausstandsgebot.