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Der Fonds

Der Tabakpräventionsfonds finanziert Projekte und Massnahmen, die Menschen zu einem Leben frei von Tabak und Nikotin befähigen, den Ausstieg erleichtern und die Bevölkerung vor Passivrauch schützen. Die Geschäftsstelle TPF ist administrativ beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) angegliedert, während die Aufsicht beim Generalsekretariat des Departements des Innerns (EDI) liegt. Bei der Gesuchsbeurteilung bringt die Fachkommission ihre Expertise ein und unterstützt die Geschäftsstelle TPF in beratender Funktion bei der Entscheidungsfindung.

Der Tabakpräventionsfonds

Pro verkaufte Zigarettenpackung fliessen 2.6 Rappen in den Tabakpräventionsfonds (TPF). Der TPF verfügt jährlich über rund 12 Millionen Franken zur Finanzierung von Massnahmen im Bereich der Tabak- und Nikotinprävention. Das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) hat die Aufsicht über den Tabakpräventionsfonds.

Die Geschäftsstelle TPF

Die Geschäftsstelle TPF wurde zur Verwaltung des Fonds geschaffen. Sie erfüllt ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit anderen Stellen.

Die Fachkommission TPF

Die Fachkommission für den Tabakpräventionsfonds (TPF) ist eine Verwaltungskommission. Ihr Auftrag ist in der TPF-Verordnung festgelegt. Sie prüft die eingegangenen Finanzierungsgesuche und gibt Empfehlungen an die Geschäftsstelle TPF ab. Die Geschäftsstelle entscheidet über die Vergabe der Finanzhilfe. Besteht bei einem Gesuch ein Interessenskonflikt, gilt für das betroffene Kommissionsmitglied ein Ausstandsgebot.