Ihre Projektidee

Organisationen und Personen, die Tabakpräventionsprojekte durchführen, können beim Tabakpräventionsfonds finanzielle Unterstützung beantragen.

Aus dem Fonds können finanzielle Leistungen an Projekte gewährt werden, wenn diese folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie entsprechen dem Zweck des Fonds.
  • Sie stellen einen Beitrag zur nationalen Tabakpräventionsstrategie dar.
  • Sie entfalten voraussichtlich eine hohe Präventionswirkung.
  • Sie entsprechen den anerkannten Qualitätsstandards für die Präventionsarbeit.
  • Sie unterliegen einem Controlling und werden evaluiert.

Es werden keine Leistungen an Personen ausgezahlt, die Abgaben an den Tabakpräventionsfonds leisten müssen oder die von abgabepflichtigen Personen finanziell unterstützt werden. 20–30% der jährlichen Beiträge sind für Tabakpräventionsprojekte im Bereich Sport und Bewegung reserviert. 

Jedes bei der Geschäftsstelle eingegangene Gesuch wird auf seine Zweckkonformität und formale Aspekte hin überprüft. Dies geschieht in drei Schritten: obligatorischer Finanzierungs- und Strategiecheck, Vorprüfung, Gesuchsbeurteilung.


Letzte Änderung 13.09.2021

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Kontakt

Tabakpräventionsfonds TPF c/o Bundesamt für Gesundheit
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern

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